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VERGABEKRITERIEN

Großzügiger Zugang

Das Wiener Wohn-Ticket

Die Wohnberatung Wien ist die zentrale Servicestelle der Stadt Wien für alle Wienerinnen und Wiener, die sich für eine geförderte Wohnung oder eine Gemeindewohnung registrieren möchten. Das Angebot der Wohnberatung Wien umfasst alle Wohnungen, die von der Stadt Wien vergeben werden.

Grundvoraussetzungen

  • Alter bei Vertragsunterzeichnung mindestens 18 Jahre
  • Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an einer aktuellen Wiener Adresse
  • Österreichische oder eine gleichgestellte Staatsbürgerschaft
  • Unterschreiten der Einkommensobergrenzen
  • geklärte Familienverhältnisse (Eheleute oder eingetragene Partnerschaften können nur gemeinsam ein Wiener Wohn-Ticket beantragen)

Einkommensobergrenzen

Ab 2023 darf das gemeinsame Netto-Jahreseinkommen aller Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohnung folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:

Eine Person:                         Euro 53.340
Zwei Personen:                     Euro 79.490
Drei Personen:                      Euro 89.950
Vier Personen:                      Euro 100.410
Für jede weitere Person:  plus Euro 5.850

Die vergleichsweise hohen Einkommensgrenzen - rund 75 Prozent der Wiener Bevölkerung verdienen unterdurchschnittlich viel - stellen sicher, dass eine breite Bevölkerungsschicht Zugang zu gefördertem Wohnbau erhält.

Bonusmonate

Es gibt eine Warteliste für Wiener Sozialwohnungen. Deshalb hat Wien ein Bonussystem entwickelt, um all jene zu unterstützen, die schon seit längerer Zeit in der Stadt leben. Personen, die mehr als fünf Jahre in Wien ansässig sind, werden automatisch ab dem Datum der Antragstellung auf der Warteliste höher gereiht. Dieser Bonus beträgt drei Monate pro fünf Jahre Hauptwohnsitz in Wien (maximal neun Monate).

Das Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf

Ein begründeter Wohnbedarf ermöglicht den Zugang zu besonders leistbaren Wohnungen wie:

  • Gemeindewohnungen
  • SMART-Wohnungen (Neubau und Wiedervermietung)
  • SMART-Wohnungen mit Superförderung
  • Wohnungen mit Superförderung
  • Geförderte Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro

Darüber hinaus muss begründeter Wohnbedarf, welcher soziale Kriterien umfasst, nachgewiesen werden. Dazu zählen:

  • Überbelag der derzeitigen Wohnung
  • Bevorzugung von Jungwienerinnen und Jungwienern (Erstbezug)
  • Besondere Bedürfnisse
  • Getrennter Haushalt
  • Altersbedingter Wohnbedarf (Barrierefreiheit)
  • Rollstuhlfahrer*in bzw. barrierefreier Wohnbedarf
  • Alleinerziehende

Digitale Wohnungsvergabe

Im Mai 2020 startete die Stadt Wien die „Digitale Wohnungsvergabe“. Die Suche nach einer Gemeindewohnung ist somit bequem online möglich. Die Wohnung muss nicht mehr vorab besichtigt werden, da die jeweiligen Objekte auf der Plattform der Wohnberatung Wien mit Fotos, Grundrissplänen und vielen Detailinformationen versehen sind.

Entspricht keine Wohnung der Wunschvorstellung, besteht hier auch die Möglichkeit, sich im geförderten Sektor – z. B. nach einer SMART-Wohnung – umzusehen.

Weitere Informationen
https://wohnberatung-wien.at/