Zum Hauptinhalt springen

AKTIONSPLAN DER EU-STÄDTEPARTNERSCHAFT „LEISTBARES WOHNEN“

Maßnahmenkatalog für die EU-Gesetzgeber

Europäische Städte hegten schon lange den Wunsch, stärker in EU-Entscheidungen eingebunden zu werden. Im Juni 2016 beschloss daher der EU-Rat der für städtische Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister mit dem Pakt von Amsterdam die Schaffung einer Städteagenda für die Europäische Union.

Aufgrund der europäischen Wohnungskrise 2015 konzentrierte sich eine Städtepartnerschaft auf das Thema des bezahlbaren Wohnraums als einen der ersten Bereiche, welcher erforscht werden sollte. Konkret ging es darum, bessere Rechtsetzung, bessere Finanzierungsinstrumente und neu ausgerichtete EU-Förderungen sowie mehr Wissensaustausch zwischen EU-Institutionen, Staaten, Städten und Regionen in Europa zu forcieren. Das Hauptziel lag darin, die breite Mehrheit der Bevölkerung mit leistbarem und qualitätsvollem Wohnraum zu versorgen.

Die Stadt Wien wurde in diesem Bereich gemeinsam mit der Slowakei mit der Koordination aller Akteure (Städte bzw. Städtenetzwerke, Mitgliedstaaten, Stakeholder und EU-Institutionen) betraut.

Die Expertinnen und Experten des Gremiums analysierten den vielschichtigen Wohnungsmarkt der einzelnen Mitgliedstaaten und entwarfen einen Aktionsplan mit Maßnahmenempfehlungen für die EU-Gesetzgebung, wobei die Partnerschaft darauf achtete, auch wichtige Prioritätsfelder wie den Schutz benachteiligter Gruppen, den Kampf gegen Spekulation oder die Sicherheit von Miet- bzw. Nutzungsverhältnissen in den Aktionsplan mit einfließen zu lassen. Dieser konnte nach nur dreijähriger intensiver Arbeit im Dezember 2018 auf einer internationalen Konferenz in Wien veröffentlicht werden.

Weitere Informationen
https://www.wien.gv.at/wirtschaft/eu-strategie/staedtepartnerschaft-wohnbau.html

Der Maßnahmenkatalog umfasst konkret folgende Empfehlungen:

Maßnahme 1: Anleitung zur EU-Regulierung und öffentlichen Unterstützung für den Wohnungsbau
Maßnahme 2: Kapazitätsaufbau – Workshop für staatliche Beihilfen und Investitionen in leistbares Wohnen
Maßnahme 3: Revision der DAWI-Entscheidung in Bezug auf die enge Zielgruppe des sozialen Wohnbaus
Maßnahme 4: Datenbank für geeignete Verfahren zur Bereitstellung von leistbarem Wohnraum
Maßnahme 5: Politische Leitlinien für die Schaffung von sozialem Wohnraum in Europa
Maßnahme 6: Austauschprogramm für Verantwortliche des städtischen Wohnungsbaus
Maßnahme 7: Monitoringsystem für leistbares Wohnen in der Europäischen Union
Maßnahme 8: Wissensaustausch über leistbaren Wohnraum auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Maßnahme 9: Empfehlungen zur Verbesserung der Marktdaten für den städtischen Wohnungsbau in der EU
Maßnahme 10: Genderdimension in Bezug auf leistbaren Wohnraum bzw. Energiearmut
Maßnahme 11: Empfehlungen zur EU-Finanzierung von leistbarem Wohnraum
Maßnahme 12: Empfehlungen zum Europäischen Semester in Zusammenhang mit leistbarem Wohnraum

Zudem hat die Europäische Kommission ein Monitoringsystem eingerichtet, mit dem die Umsetzung des Aktionsplans laufend beobachtet wird.

Weitere Informationen
Deutsche Kurzfassung: https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/hintergrundinformation20zur20eu-stc3a4dtepartnerschaft20wohnen2012-2018.pdf
Englische Kurzfassung: https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/background20paper20euua20housing20partnership2012-2018.pdf