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WOHNUNGSSICHERUNG

Öffentliches wie auch privates Engagement

Die Dienstleistungen reichen von finanzieller Hilfe bis zu Sozialarbeiter*innen, die durch aufsuchende Arbeit Unterstützung leisten.

Individuelle Wohnbeihilfen

Generell unterstützt die Stadt Wien bedürftige Personen. Diese können sich an die Magistratsabteilung 40 (MA 40) – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht wenden, um die Mindestsicherung zu erhalten, oder die Magistratsabteilung 50 (MA 50) – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten kontaktieren, welche Wohnbeihilfen vergibt.

Weitere Informationen
MA 40 https://www.wien.gv.at/kontakte/ma40/
MA 50 https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/

 

Wohnungssicherung im privaten und gemeinnützigen Wohnbausektor

Insbesondere auf dem Gebiet der Delogierungsprävention bietet die Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS), eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien, besondere Dienste für Bewohnerinnen und Bewohner von Privat-, Genossenschafts- und fremdverwalteten Gemeindewohnungen in Wien, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. FAWOS wirkt damit präventiv der zunehmenden Obdachlosigkeit entgegen.

Sobald eine Räumungsklage eingeleitet wurde, wird FAWOS automatisch informiert und setzt sich unverzüglich mit den Mieterinnen und Mietern in Verbindung, um den Verlust der Wohnung abzuwenden.

Weitere Informationen
FAWOS www.volkshilfe-wien.at/fawos

 

Wohnungssicherung im öffentlichen Wohnbausektor

Wiener Wohnen verfügt über ein Team von Sozialarbeiter*innen, die für die Unternehmung tätig werden, um Mieterinnen und Mietern zu helfen, die von der Delogierung bedroht sind und Wiener Wohnen noch nicht kontaktiert haben („Case Management“). Die Zielsetzung besteht darin, den Wohnungsverlust zu vermeiden, etwa indem ein Ratenzahlungsplan erstellt wird. Manchmal muss bloß erklärt werden, dass die Miete monatlich zu bezahlen und nun fällig ist.

Höchste Priorität wird Familien mit Kindern unter 18 Jahren, Pensionist*innen und jungen Erwachsenen im Alter von 20 bis 30 Jahren eingeräumt. Oft verabsäumen es Betroffene aus welchem Grund auch immer, sich zeitgerecht und selbständig über Lösungen oder Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Hier bietet das Case Management Unterstützung und Hilfe.

Dieses Engagement wiederum führt zu einer Win-Win-Situation für alle:

  • Für die Betroffenen: Jede verhinderte Delogierung verhindert menschliches Leid und Entwurzelung mit allen damit einhergehenden psychischen Folgen.
  • Für das Wohnungsunternehmen: Jede verhinderte Delogierung bedeutet eine Ersparnis von rund 10.000 Euro.
  • Für die Stadt Wien: Delogierungen zu verhindern, ist ein Beitrag zu einer sozial inklusiven Stadt. Weniger Obdachlosigkeit fördert die Lebensqualität in der Stadt.