STADTENTWICKLUNG UND BODENPOLITIK
Spekulationen entgegenwirken
Wien setzt eine Reihe von Instrumenten ein, um Boden für leistbare Wohnungen verfügbar zu machen. Der wohnfonds_wien ist ein wichtiger Akteur in diesem Zusammenhang.
Grundstückserwerb für den sozialen Wohnbau
Seit 1984 ist der fonds für wohnbau und stadterneuerung (wohnfonds_wien) für Erwerb und Bereitstellung von Grundstücken für den sozialen Wohnbau verantwortlich und verfügt derzeit insgesamt über Parzellen im Ausmaß von ca. 3,1 Mio. m². Aufgrund der Reserven und des langfristigen Planungshorizonts ist der wohnfonds_wien noch immer in der Lage, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Industriebrachen trotz steigender Bodenpreise zu guten Bedingungen zu erwerben.
Flächennutzung als Mittel zum Grundstückserwerb
Enge Zusammenarbeit zwischen dem wohnfonds_wien und der Wiener Stadtplanung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Flächen für sozialen Wohnbau in Stadtentwicklungsgebieten freigehalten werden. Als sozial gesinnter Projektentwickler ist der wohnfonds_wien einem Vorstand mit stark ausgeprägten öffentlichen Interessen verantwortlich. Standorte werden in Übereinstimmung mit dem Stadtentwicklungsplan (STEP) und in Koordination mit der Stadt Wien angekauft. Außerdem agiert der wohnfonds_wien als Projektentwickler für diese Standorte. In diesem Rahmen organisiert er auch Bauträgerwettbewerbe, da diese ein effizientes Instrument darstellen.
STEP
Der Stadtentwicklungsplan (STEP) ist ein Instrument für zukunftsorientierte Stadtplanung und Stadtentwicklung, der die weitere schrittweise Entwicklung der Stadt generell definiert. Er wird von der Magistratsabteilung 18 (MA 18) – Stadtentwicklung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten und Abteilungen erstellt.
Der Plan legt die Verteilung von Bauland und Grüngürtel fest, skizziert Entwicklungsgebiete und definiert ihre Beziehung zur allgemeinen Verkehrsinfrastruktur (U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn und hochwertige Bahn- sowie Autobahnstrecken). Darüber hinaus zeigt er die räumlich/funktionalen Beziehungen zwischen Stadt und Umland auf.
Flächenwidmung „Geförderter Wohnbau“ – Spekulation bekämpfen
In den vergangenen Jahren konnte eine Explosion der Boden- und Immobilienpreise in vielen europäischen Städten beobachtet werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, novellierte die Stadt Wien die Bauordnung im November 2018 und führte die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ ein. Trägt ein Grundstück die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“, dann müssen bei der Errichtung von Wohnraum im Regelfall zwei Drittel der genutzten Wohnfläche geförderter Wohnbau sein. Damit sind die Mieten begrenzt und es wird sichergestellt, dass weiterhin im gesamten Stadtgebiet bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, was wiederum die gewünschte soziale Durchmischung in allen Stadtquartieren gewährleistet.
Zum Einsatz kommt die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ fast ausschließlich bei der Umwidmung von Gewerbe- und Industriegebieten in Bauland, zum Teil auch bei einer Erhöhung der Dichte in Wohngebieten bzw. in gemischten Baugebieten sowie bei der Errichtung von Hochhäusern. Die Widmungskategorie wird nur auf Flächen angewendet, auf denen mehr als 5.000 m² Wohnfläche entstehen.
Die neue Widmungskategorie geht außerdem mit einem – im Grundbuch erfassten – Veräußerungsverbot der auf diesen Flächen entstehenden geförderten Wohnungen einher. Das bedeutet, dass die Stadt Wien im Verkaufsfall dieser geförderten Wohnungen ihre Zustimmung erteilen muss. Dieses Veräußerungsverbot erstreckt sich auf die gesamte Laufzeit der Förderung.
Weitere Informationen
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/pdf/widmung-grundlagen.pdf