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RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Fundament des Erfolges

Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz

Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) enthält Bestimmungen zur Förderung des Wohnungsneubaus sowie zur Förderung von Sanierungen bestehender Wohngebäude und Wohnungen. Die Gesetze der jeweiligen Landesregierung regeln Art und Umfang der entsprechenden Unterstützungen für Wohnbauunternehmen (z. B. zinsvergünstigte Kredite, Investitionszuschüsse und Beiträge, etc.). Zusätzlich werden darin auch die Leistungen für die einzelnen Mieterinnen und Mieter (z. B. Kredite, Wohngeld etc.) geregelt.

Hier gelangen Sie zur 12. Auflage des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz-Buches: http://www.wohnfonds.wien.at/media/Website%20PDF-INFO%20Downloads/Publikationen/Allgemein/A_2021_WWFSG_Buch.pdf

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz regelt das Leistungsverhalten der österreichischen gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften unabhängig von der jeweiligen Organisationsform und bestimmt wie folgt:

  • Die Höhe der Miete wird derart festgelegt, dass sie angemessene Kosten für das Land, die Errichtung, die Verwaltung und die Finanzierung beinhaltet.
  • Die Mitgliedsbeiträge der Wohnbaugenossenschaft sind im Falle eines Konkurses bzw. bei Auflösung des Mitgliedsvertrags zu erstatten.
  • Gewinne sind begrenzt.
  • Die Wohnbaugesellschaften haben den gesetzlichen Auftrag zur Errichtung von Wohnhausanlagen.
  • Wohnbaugenossenschaften können bei bestimmten Projekten Zugang zu öffentlichen Finanzmitteln erhalten; rund ein Drittel ihrer Projekte werden mit öffentlichen Mitteln finanziert.
  • Zukünftige Mieterinnen und Mieter sowie Eigennutzerinnen und Eigennutzer unterliegen gewissen Einkommensobergrenzen.
  • Wohnbaugenossenschaften genießen steuerliche Vorteile (z. B. Befreiung von der Körperschaftssteuer).

Mietrechtsgesetz

Das österreichische Mietrechtsgesetz ist eine äußert komplexe Materie, die durchaus verbesserungswürdig ist. Dennoch werden darin Rechte und Pflichten von Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern geregelt, wodurch ein rechtlicher Rahmen für sichere und geregelte Mieten in den definierten Wohnraumbereichen gegeben ist.