WOHNBAUFÖRDERUNG
Zugang zu leistbarem Wohnen
Das Wiener Programm für geförderten Wohnungsbau verschafft einer Vielzahl von Einkommensschichten Zugang zu leistbarem Wohnraum. Ohne Wohnbauförderungen und die entsprechenden Kostenobergrenzen für Errichtung und Miete wären die Kosten für Mieterinnen und Mieter um ein Drittel höher.
Die verschiedenen Förderpläne unterstützen die Errichtung von Neubauten sowie die Sanierung von Altbestand und bieten direkte Finanzhilfe für Personen mit geringem Einkommen.
Sichere Finanzierung
Die Finanzierung des sozialen Wohnbaus beruht auf einem fest vorbestimmten Teil der Einkommensteuer. 1,5 Prozent des Einkommens wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen als Wohnbauförderbeitrag aufgebracht.
Diese Finanzierungsmethode schafft eine zuverlässige Grundlage für die Planung umfangreicher Sozialwohnungsprogramme, was bei einer rein marktabhängigen Wohnbaupolitik nicht möglich wäre.
Direkte und indirekte Förderungen
Die Bundesverfassung gestattet Wien die weitgehend autonome Festlegung eigener Kriterien für die Wohnbauförderung. Bauherren erhalten Subventionen, um es ihnen zu ermöglichen, Fixkosten und Mieten niedriger zu halten. Das Ein-Prozent-Darlehen wird für eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren gewährt und deckt etwa 35 Prozent der Baukosten ab. Der Rest wird durch Bankkredite, Eigenkapital des Bauherrn und manchmal durch einen Eigenmittelanteil der Mieterinnen und Mieter finanziert.
Während der Tilgungsfrist entspricht die Mietobergrenze der Kostenmiete. Im Gegensatz zu personenbezogenen Leistungen ermöglichen es diese Förderungen der Kommunalverwaltung, die Errichtung von Wohnraum direkt zu beeinflussen.